+386 51 205 532 | andrej.kriz@zgs.si | Andrej Križ, Leiter des Dienst Staatliche Jagdreviere mit Sonderzweck

Sehr geehrte Jagdgäste,

im laufenden Jahr wurde eine Novelle des Gesetzes über Wildtier- und Jagdwirtschaft verabschiedet, auf deren Grundlage im Oktober 2025 weitere vier Verordnungen erlassen wurden. Ebenfalls verabschiedet wurde die Verordnung über die Genehmigung für Jagdgäste (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 86/25), die die Ausstellung von Genehmigungen für Jagdgäste regelt und einführt. Sie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Der Preis der Genehmigung hängt von ihrer Gültigkeitsdauer ab, und zwar:
• Die Wochengenehmigung ist sieben aufeinanderfolgende Tage gültig und kostet 20 Euro.
• Die Monatsgenehmigung ist 30 aufeinanderfolgende Tage gültig und kostet 50 Euro.
• Die Jahresgenehmigung ist bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig, für das sie ausgestellt wurde, und kostet 150 Euro.

Die Genehmigungen werden, in physischer oder elektronischer Form, jeweils von jedem Sonderjagdgebiet einzeln ausgestellt.

Jagdgäste müssen vor der Ausübung der Jagd eine gültige und bezahlte Genehmigung besitzen, da die Jagdausübung ohne diese nicht möglich sein wird.

Wir bitten Sie daher höflich, sich im Voraus die entsprechende Genehmigung in den Sonderjagdgebieten zu besorgen, in denen Sie jagen möchten.

Die aus den Genehmigungen gewonnenen Mittel werden zur Verbesserung der Lebens- und Nahrungsbedingungen für Wildtiere und andere Tierarten sowie für den Betrieb der Sonderjagdgebiete verwendet.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Jagdvergnügen in unseren Sonderjagdgebieten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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